«Das Covid-19-Gesetz hat keine Berechtigung»

«Der Schaden im sozialen und im zwischenmenschlichen Bereich ist immens»

Interview mit Nationalrätin Yvette Estermann

Nationalrätin Yvette Estermann, SVP (Bild thk)
Nationalrätin Yvette Estermann, SVP (Bild thk)

Am letzten Freitag hat das neue Covid-19-Gesetz die letzte Hürde genommen und wurde in der Schlussabstimmung im Nationalrat mit 153 zu 36 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen, im Ständerat sogar einstimmig. In nur drei Wochen wurde ein Gesetz durchgepeitscht, das dem Bundesrat weitreichende Eingriffe in die Kompetenzen der Kantone und in die Freiheiten des Einzelnen erlaubt. 

Es ist erschreckend, dass die Bundesversammlung in ganz sensiblen Punkten, z. B. beim «Impfzwang», euphemistisch «Impfobligatorium» genannt, Kompetenzen dem Bundesrat übertragen hat und damit, demokratisch legitimiert, ihr demokratisches Recht und ihre Pflicht, nämlich die Kontrolle des Bundesrats, nicht mehr wahrnehmen kann. Auch dass der Bundesrat die Zulassungsverfahren für Medikamente abkürzen will, und dies jetzt kann, ist äusserst fragwürdig. Wenn in einigen Medien zu lesen ist, das Gesetz habe die Rolle des Parlaments gestärkt, so stellt sich die Frage, wo genau. 

Bundesrat erhält enormen Machtzuwachs

Wenn die Kommissionen der Parlamente neu vom Bundesrat konsultiert werden müssen, bevor neue Massnahmen angeordnet werden dürfen, kann man das zwar Mitsprache nennen, aber mit­entscheiden kann die Bundesversammlung nicht. Denn die Entscheidungshoheit bleibt beim Bundesrat. Namhafte Juristen sprachen darum im Zusammenhang mit dem Covid-19-Gesetz von einem «Ermächtigungsgesetz» oder von einem unheilvollen Schritt in Richtung «Exekutivstaat». Selbst die NZZ, die sich nicht durch eine dezidiert kritische Haltung gegenüber dem Gesetz ausgezeichnet hat, schreibt in ihrer Ausgabe vom Samstag, 26. September: «Das Gesetz enthält viele Kann-Formulierungen. Der Bundesrat wird weiterhin viel in Eigenregie entscheiden, da nur er in der Lage ist, bei Bedarf rasch zu handeln.» Ob Eile ein Aushebeln demokratischer Prinzipien erlaubt, bleibt fraglich.

Das folgende Interview mit Nationalrätin Yvette Estermann, das noch vor der Schlussabstimmung geführt wurde, zeigt unter anderem auf, wie der Bundesrat vorgegangen ist, um seinen Machtzuwachs mit dem Covid-19-Gesetz zu legitimieren. 

Zeitgeschehen im Fokus Warum haben Sie das Covid-19-Gesetz in der Debatte im Nationalrat abgelehnt?

Nationalrätin Yvette Estermann Für mich ist ganz klar, dass das Gesetz keine Berechtigung hat, und für mich ist auch ganz klar, dass die Massnahmen im September auslaufen sollten, wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Wir haben überhaupt keine Eile. Das Gesetz müsste nicht jetzt behandelt werden. Aber der Bundesrat wird die Macht bekommen, und er hat die Situation ausgenutzt, und die Mehrheit des Parlaments will in diesem Machtspiel mitspielen. 

Es gab kritische Stimmen, die das Gesetz als eine Art «Ermächtigungsgesetz» bezeichnet haben. Können Sie dieser Formulierung zustimmen?

Ja, für mich ist das ganz klar. Der Bundesrat hat sich die Macht bereits durch das Epidemiengesetz ergattert. Bundesrat Berset hat das mehrmals geäussert, wenn man das Epidemiengesetz seinerzeit nicht revidiert hätte, hätte er und das BAG nie diese Macht erhalten, all diese Massnahmen durchzusetzen. Das heisst, alle, die damals dem Gesetz in gutem Glauben gefolgt sind, haben jetzt das Nachsehen. 

Inwiefern?

Sie haben dem Bundesrat die Vollmacht gegeben, diese Massnahmen, die er bis heute durchgespielt hat, zu ergreifen. Das Covid-19-Gesetz stellt die Verlängerung dieser Massnahmen dar. Das sollte erst für zwei Jahre gelten, wurde jetzt aber auf ein Jahr gekürzt. Das feiert das Parlament als Erfolg, aber meiner Ansicht nach ist das Gesetz überhaupt nicht nötig. Es gibt keinen Grund dafür. Die Massnahmen sollten im September enden. 

Was kritisieren Sie an dem Vorgehen des Bundesrates?

Vor allem die extreme Einschränkung der Bevölkerung, ihrer persönlichen Rechte, und das dauert bis heute an. Dabei denke ich auch an die alten und kranken Menschen, die sterben mussten, ohne einen Angehörigen sehen zu können, oder an solche, die in einem Heim leben und dieses nicht mehr verlassen durften. So ein Eingriff in die Freiheitsrechte darf in einer Demokratie nicht passieren. Zwar haben sich manche Menschen damit arrangiert, aber für mich ist das ein Anzeichen eines diktatorischen Vorgehens.

Hat das niemand in der Diskussion thematisiert?

Das ist sehr schwierig. Ich habe auch ein paar kritische Bemerkungen geäussert. Daraufhin wurde ich attackiert, dass ich Fragen stellen würde, die nicht angebracht seien. Man sieht, wie die Medien mit dem Bundesrat im Gleichschritt gehen, um jede kritische Stimme im Keim zu ersticken. Niemand wagt, eine kritische Frage zu stellen. Soweit sind wir gekommen. Wer nicht auf der Linie des Bundesrates oder des BAG ist, gilt als Feind der Gesellschaft. Das sind diktatorische Tendenzen.

Wenn das Gesetz in die Schlussabstimmung kommt und angenommen wird, hat das Referendum keine aufschiebende Wirkung?

Das wird so sein, es wird sofort in Kraft treten. Hätte es eine aufschiebende Wirkung, wäre die ganze Aktion unnötig gewesen. Es wird wohl so sein, dass wir dem bundesrätlichen Machtspiel noch ein Jahr zuschauen müssen. Ich mache mir ernsthaft Gedanken, was mit unserem Staat passiert. Die Menschen sind so gutgläubig und nehmen das alles als gegeben hin. Dabei gibt es namhafte Wissenschaftler, die eine ganz andere Meinung haben, aber das wird nicht diskutiert. Der Mainstream bestimmt, und eine andere Auffassung ist nicht geduldet, sonst steht man schnell in der Ecke der Verschwörungstheoretiker. Mit dieser Keule kann jede kritische Stimme unterdrückt oder lächerlich gemacht werden.  

Was wird das für Folgen haben?

Der finanzielle Schaden, der durch die Massnahmen entstanden ist, ist sehr gross. Aber der Schaden im sozialen und im zwischenmenschlichen Bereich ist immens. Dieser Schaden wird auch noch längerfristig Auswirkungen auf unsere Gesellschaft haben. Um das Gesetz durchzubringen, hat der Bundesrat das ganz geschickt eingefädelt, indem er drohte, wenn das Gesetz nicht angenommen werde, bekämen die Betroffenen keine Entschädigung. Damit ist jeder, der gegen das Gesetz ist, auch dagegen, dass die Betroffenen vom Bund entschädigt werden. Damit konnte man sich nicht mehr gegen die Beschneidung der Freiheit stellen. Man hat diese Dinge miteinander verknüpft und alles miteinander vermischt, so dass es fast unmöglich war, gegen das Gesetz zu sein.

Frau Nationalrätin Estermann, vielen Dank für das Gespräch.

Interview Thomas Kaiser

«Die Welt ist im Zeitalter des digital-finanziellen Komplexes angekommen»

von Ernst Wolff*

US-Präsident Eisenhower hat in seiner Abschiedsrede 1961 vor den Verflechtungen und Einflüssen des militärisch-industriellen Komplexes in den USA gewarnt. Er gebrauchte damit einen Begriff, den zwei amerikanische Soziologen 1956 geschaffen hatten, um die engen Verbindungen zwischen Militär, Politik und wirtschaftlichen Eliten in den USA zu verdeutlichen.

Tatsächlich hatten sowohl die grossen Industriekonzerne als auch die Rüstungsunternehmen in den 50er Jahren einen gewaltigen Aufschwung erlebt, der bis in die Mitte der 70er Jahre anhalten sollte. Dann aber änderte sich das Bild. Mit dem Ende des Nachkriegsbooms begann eine neue Ära, in der sich die Machtverhältnisse vor allem in zwei Bereichen immer stärker verschoben.

Hedgefonds und IT-Firmen – Gewinner der Finanzkrise 2017/2018

Zum einen setzte mit der Deregulierung des Finanzsektors eine zunehmende Finanzialisierung der Weltwirtschaft ein. Durch die fortschreitende Abschaffung einschränkender Regeln im Bankwesen wurden vor allem Investmentbanken immer stärker. Zum anderen entstand mit der Entwicklung von Computern für die breite Allgemeinheit ein ganz neuer Industriezweig – die Digitaltechnologie. Zu den Pionieren ihrer Entwicklung zählten die 1975 und 1976 gegründeten Unternehmen Microsoft und Apple, die einen kometenhaften Aufstieg erlebten.

 

Zur Jahrtausendwende kam es dann im Finanzsektor zu einer allmählichen Wachablösung der Investmentbanken durch die immer stärker werdenden Hedgefonds, die das Finanzgeschehen heute weitgehend dominieren. Im IT-Bereich gesellten sich der 1994 gegründete Online-Versandhändler Amazon, das 1998 gegründete Technologie-Unternehmen Google und die 2004 als soziales Netzwerk gegründete Plattform Facebook zu Microsoft und Apple und erlebten ebenfalls einen steilen Aufstieg.

Während der Beinahe-Crash von 2007/08 zahlreiche Konzerne und Banken in Schwierigkeiten brachte, gehörten sowohl die grossen Hedgefonds als auch die führenden IT-Konzerne zu den Gewinnern. Nach der Krise trieben die Technologiegiganten ihre Aktienkurse auch noch durch milliardenschwere Aktienrückkäufe in die Höhe, was die grössten Vermögensverwaltungen der Welt wie BlackRock und sogar Zentralbanken wie die Schweizer Nationalbank dazu veranlasste, immer grössere Summen in deren Aktien zu investieren.

Heute beherrschen diese Unternehmen weite Teile des globalen IT-Marktes, kontrollieren rund um den Globus Daten- und Geldströme und sind durch ihre Finanzkraft und ihre Verquickung mit Grossinvestoren in der Lage, die globalen Märkte entscheidend zu beeinflussen. Zusätzlich haben sie ihre wechselseitigen Beziehungen erweitert, sich aber auch politischen Einfluss verschafft und – vor allem mittels Stiftungen – die mächtigste Lobby geschaffen, die die Welt je gesehen hat.

Wer profitiert von der Corona-Pandemie?

So hat Microsoft-Gründer Bill Gates über die Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung im Jahr 2000 die «Globale Allianz für Impfstoffe und Immunisierung» (GAVI) ins Leben gerufen. Ihr gehören unter anderem auch die Weltbank und zahlreiche Impfstoffhersteller an, deren Markt sich seit der Gründung versechsfacht hat. Ausserdem ist die Stiftung mittlerweile grösster Einzelgeldgeber der Weltgesundheitsorganisation WHO, die in der Corona-Krise für den weltweiten Lockdown gesorgt und Microsoft und den übrigen IT-Konzernen damit zu noch grösserer Marktmacht verholfen hat.

2012 hat die Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung zusammen mit den Vereinten Nationen, der US-Grossbank Citigroup, Mastercard, der Ford-Stiftung und anderen, die Better-Than-Cash-Alliance gegründet, der mittlerweile dreissig Regierungen angehören und die auch von der deutschen Regierung finanziell unterstützt wird. Grösste Profiteure des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sind: Microsoft und Apple.

Sowohl das Impfgeschäft als auch die Bargeldabschaffung sind durch den Lockdown infolge der Corona-Pandemie kräftig vorangetrieben worden und haben den IT-Konzernen lukrative Aufträge beschert. So sind Apple und Microsoft zusammen mit Google führend an der Entwicklung einer Kontaktverfolgungs-Plattform für Covid-19-Fälle beteiligt, an der auch der ehemalige New Yorker Bürgermeister und Milliardär Bloomberg mitarbeitet. Bloomberg, Chef einer Finanzdaten-Agentur und eines Nachrichtendienstes, hat vor zwei Jahren 1,6 Milliarden Dollar an die Johns-Hopkins-Universität gespendet, die der WHO seit Monaten die Pandemie-Daten liefert.

Apple, Microsoft und Bloomberg werden auch auf Ex-Google-Chef Eric Schmidt treffen, der zusammen mit der Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung vom Gouverneur des US-Bundesstaates New York beauftragt worden ist, ein Konzept zur Neugestaltung des Gesundheits- und Bildungswesens nach dem Ende der Covid-19-Pandemie auszuarbeiten. Ausserdem werden sie es dort mit mehreren Private-Equity-Firmen zu tun bekommen, die den New Yorker Gouverneur bei der Aufhebung des Lockdowns und der Wiedereröffnung der lokalen Wirtschaft beraten.

Während also die Politik den IT-Unternehmen jetzt im Gefolge der Corona-Pandemie die Möglichkeit gibt, sich das US-amerikanische Schul- und Gesundheitswesen zu unterwerfen, ermöglicht sie den als «Geierfonds» bekannten Private-Equity-Firmen, ihre Beraterposition zu nutzen, um sich so viele der vom Bankrott bedrohten mittelständischen Unternehmen wie möglich einzuverleiben.

Knapp 60 Jahre nach der Rede von Ex-Präsident Eisenhower kann man heute mit Fug und Recht behaupten: Der militärisch-industrielle Komplex gehört der Vergangenheit an, die Welt ist im Zeitalter des digital-finanziellen Komplexes angekommen. 

* Ernst Wolff ist Journalist und Autor. Seit 40 Jahren befasst er sich mit den wechselseitigen Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft, unter anderem in «Weltmacht IWF» und in «Finanz-Tsunami».

 

Agrarpolitik AP22+: Weitere Verbesserungen sind erforderlich

von Thomas Kaiser

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-SR) hat die Agrarpolitik AP22+ behandelt. Die SALS-Schweiz begrüsst die durch die WAK-SR vorgenommene Analyse. Die Botschaft des Bundesrates enthält zu viele Widersprüche. Der im Jahr 2017 mit über 78 % Ja-Stimmen angenommene Verfassungsartikel zur Ernährungssicherheit unterstreicht die Bedeutung der einheimischen Wertschöpfungsketten und muss den Grundstein für die Entwicklung der Agrarpolitik bilden. Letztere darf auf keinen Fall zu einer Senkung des Selbstversorgungsgrades führen. Die SALS-Schweiz ist der Ansicht, dass es inakzeptabel ist, die Ackerflächen zu reduzieren und den Pflanzenbau zu schwächen.

Die neue Agrarpolitik muss klarer auf die Lebensmittelproduktion ausgerichtet werden. Aus land- und ernährungswirtschaftlicher Sicht ist es zentral, über solide Wertschöpfungsketten zu verfügen, insbesondere, um den Bestimmungen bezüglich Swissness zu entsprechen.

Die Agrarpolitik darf die Tierzucht und Tierhaltung in der Schweiz nicht schwächen. Mit einem Graslandanteil von fast 70 % ermöglicht es die Haltung von Wiederkäuern in der Schweiz, die für andere monogastrische Säugetiere unverdauliche Zellulose zu verwerten. Die SALS-Schweiz ist gegen eine Schwächung der Viehwirtschaft, umso mehr als dass die Anzahl der Grossvieheinheiten in der Schweiz in den letzten 20 Jahren schrittweise leicht zurückgegangen ist. 

Für die SALS-Schweiz muss die Entwicklung der Agrarpolitik zwingend den Verwaltungsaufwand vermindern. Doppelte Informationserfassungen wie sie in der AP22+ vorgesehen sind, müssen verhindert werden. Was den Schutz der Kulturen anbelangt, so muss die neue Agrarpolitik geeignete Lösungen für die verschiedenen Risiken liefern, welche die Produktion belasten, dies insbesondere aufgrund des Klimawandels mit ungleich verteilten Niederschlägen. Die neue Agrarpolitik muss den Landwirten und Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft klare Perspektiven eröffnen. 

Lausanne, 21. August 2020

Auskunft:
Hans Jörg Rüegsegger, Präsident SALS-Schweiz, Riggisberg
David Rüetschi, Generalsekretär SALS-Schweiz, Lausanne

www.assaf-suisse.ch/de/agrarpolitik-ap22-weitere-verbesserungen-sind-erforderlich/

Die unheilige Allianz der Wirtschaftslobby und der Umweltschützer gegen die produzierende Landwirtschaft 

von Reinhard Koradi

Manchmal treffen wir auf sehr interessante Allianzen. Eine dieser eher seltsamen ­Interessen-Verbindungen ist derzeit im Bezug auf die schweizerische Agrarpolitik zu beobachten. ­Befürworter des Freihandels und Organisationen, die sich für den Schutz der Umwelt einsetzen, gehen gemeinsam gegen die einheimische, produzierende Landwirtschaft vor. 

Der Wirtschaft (Exportwirtschaft) nahestehende Gruppierungen setzen alles daran, die Inlandproduktion von Nahrungsmitteln durch Nahrungsmittelimporte aus dem Ausland zu ersetzen, und die Umweltschutzorganisationen möchten eine produzierende Landwirtschaft gegen eine vom Staat gelenkte Landschaftsgärtnerei eintauschen. Mit gezielten Angriffen versuchen beide die schweizerische Agrarpolitik in Richtung Produktionsverzicht (Verlust der Selbstversorgung) und vom Staat gelenkten Landschaftspflege umzupolen. Äusserst befremdend ist, dass Bundesrat und das Bundesamt für Landwirtschaft trotz klarem Verfassungsauftrag mit der Agrarpolitik 22+ einen Reformkurs verfolgen, der genau in diese Richtung geht. Gegen diesen Reformkurs meldet nun erfreulicherweise die WAK (Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates) Vorbehalte an und will das Vorhaben vorläufig in die Warteschlange schicken.

Agrarwirtschaft darf nicht zum Spielball von Ideologen werden

Es ist schon merkwürdig, wenn Befürworter der Wachstumswirtschaft und des Freihandels plötzlich im selben Boot wie die Natur- und Umweltschützer sitzen. Offensichtlich ist eine produzierende Landwirtschaft für beide Lager ein Hindernis zur Durchsetzung ihrer Ideologien. Beide fordern einen einschneidenden Produktionsverzicht, die einen zur Förderung der Exportindustrie und die andern für die Ausdehnung von Naturreservaten und Landschaftsschutz. Die Motive könnten unterschiedlicher nicht sein. Ein forciertes Wachstum für die Exportwirtschaft wird bei einer exakten und umfassenden Öko-Bilanz mit aller Wahrscheinlichkeit die Umwelt weit mehr belasten als eine landeseigene produzierende Landwirtschaft. Und umgekehrt widerspricht eine vom Staat gelenkte Planwirtschaft (Auflagen und Produktionsrichtlinien) in geradezu anstössiger Weise dem liberalen Geist, dem sich die Wirtschaftswachstumsbefürworter ansonsten verpflichtet fühlen. Haben wir es vielleicht sogar mit einem Etikettenschwindel zu tun? Vor allem seitens der «Kämpfer für eine intakte Umwelt» wäre doch ein Bekenntnis zu einer einheimischen, auf bäuerliche Familienbetriebe konzentrierte Lebensmittelproduktion von erster Priorität. Dient der Umwelt- und Naturschutz eventuell ganz einfach als Mäntelchen, um andere Ziele zu vertuschen? 

Der Bauernstand gehört mit Recht zu den staatstragenden Säulen. Er verkörpert den Mittelstand, die Unabhängigkeit und Freiheit vorbildlich und schafft damit ein Gegengewicht zum schleichenden Wertezerfall in unserer Gesellschaft. Auf jeden Fall ist nicht von der Hand zu weisen, dass gerade die «grüne Revolution» Ziele verfolgt, die unser Denken und unsere Lebensgewohnheiten in gelenkte Schemata führen wollen und wohl auch sehr wenig mit der direkten Demokratie gemeinsam haben. 

Eine durch den Staat gelenkte Nahrungsmittelproduktion wäre äusserst ideologieanfällig und dürfte von gewissen Kreisen auch als willkommene Basis zur Machtausdehnung missbraucht werden. Die schweizerische Agrarpolitik muss dem Verfassungsauftrag gerecht werden. Mit anderen Worten: sie sichert einen möglichst hohen Selbstversorgungsgrad mit einheimischen Lebensmitteln, schützt die natürlichen Ressourcen und fördert dezentrale Produktions- und Versorgungsstrukturen. Entsprechend wird im Landwirtschaftsgesetz auch postuliert: 

Landwirtschaftsgesetz (LwG)

vom 29. April 1998 (Stand 1. Januar 2019)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 45, 46 Absatz 1, 102–104, 120, 123 und 147 der Bundesverfassung nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Juni 1963, beschliesst:

 

1. Titel: Allgemeine Grundsätze

Art. 1 Zweck

Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:

a. sicheren Versorgung der Bevölkerung;

b. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen;

c. Pflege der Kulturlandschaft;

d. dezentralen Besiedelung des Landes;

e. Gewährleistung des Tierwohls.

Mit anderen Worten, die AP22+ verstösst damit eindeutig gegen den Verfassungsauftrag und verletzt auch das Landwirtschaftsgesetz. Es wird Zeit, dass sich die Volksvertreter, Bundesrat und Verwaltung endlich wieder an ihre ursprüngliche Aufgabe erinnern, nämlich die Vorgaben von Verfassung und Gesetz zum Wohl der einheimischen Bevölkerung wahrzunehmen.

Die Schweiz braucht dringend eine Agrarpolitik, die weder unterschiedlichsten Ideologien folgt noch die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung der Schweiz schwächt.

Gemäss Verfassungsauftrag geht es also um die Produktion von Lebensmitteln, die eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung gewährleistet (Selbstversorgungsgrad), um einen sorgfältigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen (dezentrale, tendenziell regionale, kleinräumige Versorgungsstrukturen), um die Pflege von Äckern, Wiesen, Obstkulturen und Wäldern, wobei Pflege auch Nutzung beinhaltet. Ebenso klar ist, dass wir dezentrale Produktions- und Verteilstrukturen wollen. Also bestimmt keine Zentralisierung durch Betriebsausdehnung auf Kosten der kleineren und mittleren Betriebe.

Es besteht kein Bedarf, die Schweizer Bauern an die Kandare zu nehmen

Was die einheimischen Landwirte brauchen, ist Raum um selbstverantwortlich zu handeln, ein Einkommen aus der Produktion, das ihre Existenz sichert, Schutz der für die Landwirte notwendigen Produktionsfaktoren und Planungssicherheit. Sie benötigen also Rahmenbedingungen, die ihre Arbeit fördern und nicht behindern. 

In der AP22+ ist jedoch ein Verhinderungsmechanismus eingebaut, der vorläufig keiner anderen Branche in unserem Land zugemutet würde. Ein grundlegendes Umdenken ist daher angesagt. Ein Umdenken in Richtung Eigenverantwortung, Freiheit und Selbständigkeit. Forderungen, die heute weit über die Landwirtschaft hinausgehen und uns daher alle betreffen. Denn wer weiss schon, wer, welche Gruppe oder Branche als nächstes durch Ideologen oder dirigistische Machtansprüche vereinnahmt wird? 

«AP22+: weitere Zerstörung der vielfältigen bäuerlichen Landwirtschaft»

«Von der Industrialisierung der Landwirtschaft wegkommen»

Uns freut‘s natürlich, dass BirdLife, Greenpeace, Pro Natura und WWF Schweiz endlich die Notwendigkeit erkennen, von der Industrialisierung der Landwirtschaft wegzukommen. Das Agrobusiness sind aber nicht die Bäuerinnen und Bauern, sie sind nur Teil eines Ernährungssystems, das auf Konkurrenz beruht. Diese Politik der Vernichtung der bäuerlichen Landwirtschaft und der regionalen Kreisläufe wird durch die Agrarpolitik vorangetrieben. Auch die aktuelle Neuauflage der Agrarpolitik (AP22+) sieht die weitere Zerstörung der vielfältigen bäuerlichen Landwirtschaft vor. Sie nimmt in Kauf, dass täglich zwei bis drei Betriebe aufgeben müssen und sechs Arbeitsplätze in der Landwirtschaft abgebaut werden. 

Grossverteiler, Agrarhandel, Finanzwesen und Agroindustrie erzielen auf dem globalisierten Nahrungsmittelmarkt enorme Gewinne, durch Freihandelsabkommen gefördert und von einer Agrarpolitik begleitet, die nun die negativsten Auswirkungen abschwächen muss. Es sind die Ernährungsdemokratie, die Bevölkerung, die Konsument*innen, die Bäuerinnen und Bauern und die Umwelt, die den Preis für dieses soziale und ökologische Dumping zahlen. Die öffentlichen politischen Institutionen ziehen sich aus der Marktregulierung zurück. Dieser deregulierte Markt gedeiht sowohl mit dem Modell der preiswertesten Lebensmittel, wie auch mit einer Nische von Bioprodukten. Und das Modell wendet überall die gleiche Logik an: Niedrigere Kosten, um Margen und Gewinne zu erhöhen. 

Kampagne nur ein Feigenblatt? 

Warum unterstützen die Organisationen, die mit der Kampagne gegen das Agrobusiness mobilisieren, nicht den Kampf gegen die Einfuhr von Palmöl, Soja oder mit Hormonen aufgepumptem Industriefleisch? Zum Beispiel durch die Ablehnung von Freihandelsabkommen mit Indonesien oder dem Mercosur? Verpflichten sich die Organisationen, die gleichen ethischen Grundsätze auf Importe, von denen wir bereits in hohem Masse abhängig sind und die nicht unsere Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, anzuwenden? Wo bleibt die Kohärenz im Handeln und Denken dieser Organisationen?

Agrobusiness verhindern geht anders

Was wir brauchen, ist eine Nahrungsmittelpolitik, die einen raschen Übergang zu einem sozialen und ökologischen Ernährungssystem ermöglicht. Für diesen Übergang muss die öffentliche Politik die Regeln festlegen, um den Zugang zu gesunden Nahrungsmitteln für alle zu fördern, indem sie eine gerechte Entlohnung von Bäuerinnen und Bauern und Landarbeiter*innen sowie von handwerklichen Akteur*innen in der Verarbeitung und Verteilung ermöglicht. Deshalb sind solche Kampagnen überflüssig. 

Quelle: 

Presseerklärung vom 23.09.2020

Ruedi Beerli, Gemüsebauer und Uniterre Sekretär

www.uniterre.ch/de/themen/agrarlobby-stoppen-so-nicht

Westsahara: 10 Jahre Unrecht – Die politischen Gefangenen von Gdeim Izik

von Dr. phil. Henriette Hanke Güttinger

Die Uno hat 1960 allen kolonisierten Ländern und Völkern das Recht auf Unabhängigkeit und Selbstbestimmung zugesprochen, so auch den Sahraouis in der spanischen Kolonie Spanisch-Sahara, der heutigen Westsahara. Marokko hat dies mit ­seiner völkerrechtswidrigen Besetzung der Westsahara seit 1975 verhindert. Seit 1991 warten die Sahraouis in der besetzten Westsahara und in den Flüchtlingslagern in der algerischen Sahara auf die von der Uno versprochene Volksabstimmung über die Zukunft ihres Landes. 

Vor 10 Jahren machten die Sahraouis daher in den besetzten Gebieten der Westsahara mit friedlichen Mitteln auf die massiven Verletzungen des humanitären Völkerrechts durch die marokkanische Besatzung aufmerksam. Sie forderten menschenwürdige Le- bensbedingungen wie Zugang zu Arbeit, Wohnungen und Ausbildung und die Durchführung des von der Uno versprochenen Referendums. Als Ausdruck ihres Pro­testes improvisierten die Sahraouis am 10. Oktober 2010 bei Gdeim Izik, 15 km von der Stadt Laayoune entfernt, ein «Zeltlager der Würde»: Am ersten Tag waren es 2000 Sahraouis, am nächsten Tag 4000, dann 8000 und schon bald campierten 20 000 Menschen vor den Toren von Laayoune. 

Statt zu verhandeln schlägt Marokko die Proteste gewaltsam nieder

Am 4. November 2010 kam es zu einem Treffen zwischen den «Sprechern» des Zeltlagers, neun jungen Sahraouis, und dem marokkanischen Innenminister am Sitz des Wali von Laayoune. Die Sahraouis wollten die Probleme auf dem Verhandlungsweg lösen. Vier Tage später wurde das Zeltlager jedoch im Morgengrauen von der marokkanischen Armee und der Polizei mit Baggern, Hubschraubern, Tränengas und Wasserwerfern überfallen und zerstört. Auf dem Fernsehsender Al Jazeera war zu sehen, wie Leute in panischer Angst schreiend herumrennen und versuchen, sich auch vor dem sich ausbreitenden Feuer in Sicherheit zu bringen. Die Aktion wurde von Marokko als friedliche Auflösung der Proteste schöngeredet. 

Gdeim Izik Protest 2010. «Zeltlager der Würde: Am ersten Tag waren es 2000 Sahraouis, am nächsten Tag 4000, dann 8000 und schon bald campierten 20 000 Menschen vor den Toren von Laayoune.» (Bild SUKS)

Gdeim Izik Protest 2010. «Zeltlager der Würde: Am ersten Tag waren es 2000 Sahraouis, am nächsten Tag 4000, dann 8000 und schon bald campierten 20 000 Menschen vor den Toren von Laayoune.» (Bild SUKS)

 

In der Folge eskalierten die Vorgänge in der besetzten Westsahara. Die sahraouische Bevölkerung ist in Aufruhr: Symbole der marokkanischen Besatzungsmacht, Fahnen, Polizeiposten und Verwaltungsgebäude wurden von den Sahraouis angegriffen, auch Brände wurden gelegt. Die marokkanische Polizei, unterstützt von Spezialkräften, verhaftete anlässlich gewaltsamer Razzien in den Häusern sahraouischer Familien eine Vielzahl junger Männer. Hunderte von jungen Sahraouis wurden verhaftet, die meisten nach einiger Zeit «provisorisch» wieder entlassen, was bedeutete, dass sie jederzeit wieder eingekerkert werden konnten. Menschenrechtsorganisationen in den besetzten Gebieten berichteten von 723 verletzten und 159 verschwundenen Sahraouis. Die marokkanischen Behörden sprechen bis heute von 11 getöteten Ordnungskräften, jedoch ohne je Namen zu nennen, DNA-Analysen oder einen Autopsiebericht vorzulegen. Unabhängigen Journalisten und internationalen Beobachtern verwehrte Marokko den Zugang ins Konfliktgebiet.

Militärgericht verhängt horrende Freiheitsstrafen… 

Während mehr als zwei Jahren blieben schliesslich 23 Sahraouis als «Rädelsführer» ohne Gerichtsurteil im Gefängnis von Salé in der Nähe von Rabat inhaftiert; einem war die Flucht nach Spanien gelungen. Im Februar 2013 wurden die 24 Sahraouis vor dem marokkanischen Militärgericht in Rabat «der Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit des Staates, der Mitgliedschaft in einer kriminellen Bande und der Anwendung von Gewalt gegenüber Mitgliedern von Ordnungsdiensten im Dienst und damit der vorsätzlichen Tötung oder der Komplizenschaft zu vorsätzlicher Tötung» angeklagt und zu horrenden Freiheitsstrafen verurteilt: 

Brand im Lager 2010. «Die Sahraouis wollten die Probleme auf dem Verhandlungsweg lösen. Vier Tage später wurde das Zeltlager jedoch im Morgengrauen von der marokkanischen Armee und der Polizei überfallen und zerstört.» (Bild SUKS)

Brand im Lager 2010. «Die Sahraouis wollten die Probleme auf dem Verhandlungsweg lösen. Vier Tage später wurde das Zeltlager jedoch im Morgengrauen von der marokkanischen Armee und der Polizei überfallen und zerstört.» (Bild SUKS)

 

Acht von ihnen, alles Vertreter von Menschenrechtsorganisationen, wurden zu lebenslanger Haft verurteilt, vier wurden zu 30 Jahren, sieben zu 25 Jahren und drei weitere zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Zwei Sahraouis wurden nach dem Prozess aus dem Gefängnis entlassen, da sie ihre Strafe (2 Jahre) bereits mit der Untersuchungshaft abgesessen hatten. 

Naâma Asfari, von Marokko als Anführer bezeichnet, und zu 30 Jahren Haft verurteilt, war aber bereits am Tag vor der Zerstörung des Zeltlagers – von den Marokkanern als «Unruhen» klassifiziert – verhaftet worden, zwei andere weilten zu diesem Zeitpunkt noch im Ausland und wurden bei ihrer Rückkehr verhaftet. Sie alle konnten somit nicht am 8. November 2010 am Tod von Ordnungskräften beteiligt gewesen sein – sofern es diese Toten überhaupt je gegeben hat. 

… aufgrund von durch Folter erzwungenen Geständnissen

Die französische Rechtsanwältin France Weyl, die den Prozess als Mitglied der Internationalen Vereinigung Demokratischer JuristInnen beobachtete, stellte fest, dass die Anklage auf Aussagen der Beschuldigten beruhte, die diesen unter Folter abgenötigt worden waren. Damit könne der «Prozess nicht als gerecht bezeichnet werden, weder nach international anerkannten Normen noch nach dem in Marokko geltenden Recht», so Weyl im Vorbericht vom 11.02.2013 zum Prozess.

Seit 10 Jahren machen die sahraouischen Häftlinge immer wieder auch mit lebensbedrohlichen Hungerstreiks auf das völkerrechtswidrige Verhalten der marokkani- schen Regierung aufmerksam. Sie verlangen, als politische Gefangene anerkannt zu werden, und fordern, dass der Prozess gegen sie vor einem zivilen Gericht wieder- aufgenommen wird. Dies entspricht dem Programm «Partnerschaft für Demokratie», mit dem sich Marokko gegenüber dem Europarat verpflichtet hat, Zivilpersonen nicht vor ein Militärgericht zu stellen.

Im Sommer 2016 beschloss das marokkanische Kassationsgericht auf Druck internationaler Menschenrechtsorganisationen die Wiederaufnahme des Prozesses vor einem zivilen Gericht. Im Februar 2017 wurde der Prozess gegen die Sahraouis vor dem Zivilgericht in Salé wieder aufgenommen, im Juli schliesslich die Urteile gefällt, die aber kaum anders ausfielen als 2013: achtmal lebenslänglich, dreimal 30 Jahre, fünfmal 25 Jahre, dreimal 20 Jahre. Lediglich zwei Personen kamen frei. Es gab somit keinen Unterschied zwischen dem Militär- und dem Zivilgericht. Das Ganze glich eher einem Schauprozess.

Nach dem Urteil wurden die Gefangenen in kleinen Gruppen auf sieben Gefängnisse in Marokko verteilt. Damit verletzt Marokko die IV. Genfer Konvention, die in Artikel 76 festschreibt, dass Häftlinge von einer Besatzungsmacht im besetzten Gebiet, wo sie leben, inhaftiert werden müssen, in diesem Falle in der besetzten Westsahara.

Auch die Haftbedingungen sind unzumutbar. Besuche der Familienangehörigen sind massiv erschwert. Eine angemessene Ernährung, Hygiene und medizinische Versorgung fehlen. So verstarb einer der Gefangenen aufgrund mangelnder medizinischer Versorgung. Immer wieder versuchen die Gefangenen mit Hungerstreiks auf diese ungerechten Gerichtsurteile aufmerksam zu machen und fordern Gerechtigkeit. Bis heute ohne Erfolg.

Es ist an der Zeit, dass sich die Uno dafür einsetzt, dass die internationale Gemeinschaft von Marokko endlich die Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen einfordert.

Quelle: SUKS (Schweizerisches Unterstützungskomitee für die Sahraouis)

 

IV. Genfer Abkommen vom 12. August 1949, Artikel 76

Einer strafbaren Handlung angeklagte geschützte Personen werden im besetzten Gebiet gefangengehalten und verbüssen, falls sie verurteilt werden, dort ihre Strafe. (…) Die für sie massgeblichen Bedingungen der Ernährung und Hygiene müssen genügen, um sie in einem guten Gesundheitszustand zu erhalten, und mindestens den Bedingungen der Strafanstalten des besetzten Landes entsprechen. Sie erhalten die ärztliche Betreuung, die ihr Gesundheitszustand erfordert.

 

Sri Lanka braucht eine Politik der Versöhnung

Die Schweiz könnte Hand zu Verhandlungen bieten

von Thomas Kaiser

Sri Lanka ist in unseren Medien nur noch selten ein Thema. Man könnte fast den Eindruck erhalten, als stünde im Land alles zum Besten, vergessen sind die Greuel und Menschrechtsverletzungen der letzten Jahrzehnte. Als Feriendestination ist die wunderschöne Insel vielen bekannt, ansonsten liegt Sri Lanka weit entfernt von Europa. 

 

Obwohl in den achtziger und neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts Tausende Tamilen vor der Verfolgung in ihrem Land in der Schweiz Zuflucht gesucht haben und viele dauerhaft hier geblieben sind, wissen die wenigsten, welches Schicksal sie erlitten haben.

Seit den siebziger Jahren war das Land von einem mehrere Jahrzehnte andauernden Bürgerkrieg heimgesucht. Was waren die Ursachen? Nach dem Abzug der Briten aus Sri Lanka im Jahre 1948 im Rahmen der sogenannten Dekolonialisierung wurde die tamilische Minderheit durch die singhalesische Mehrheit zunehmend diskriminiert. Singhalesisch galt ab 1956 als einzige offizielle Sprache des Landes. Dadurch wurden Tamilen und Muslime zu Bürgern zweiter Klasse. Auch bei der Ausbildung und der Arbeitssuche benachteiligte man die tamilische Bevölkerung. Tamilische Politiker kämpften im Parlament mit demokratischen Mitteln für ihre Gleichberechtigung und wollten ein föderales System wie in der Schweiz. «Aber die Regierung», so ein Betroffener, «schritt weiter in der Unterdrückung voran und stationierte Militär in den Tamilengebieten im Norden und Osten der Insel.» Im Jahre 1976, nachdem Tamilen friedlich auf Demonstrationen und im Parlament erfolglos auf ihre Situation aufmerksam gemacht hatten, entschied sich die diskriminierte Jugend, die  unter diesen Umständen keine Zukunft gesehen hatte, für den bewaffneten Kampf, um einen eigenen Staat zu gründen. Daraus entwickelte sich eine Gewaltspirale aus Staatsterror und tamilischem Gegenterror, die in einem schweren Krieg gipfelte. Der damit beschrittene Weg endete 2009 in einem militärischen Desaster, was die Lage der Tamilen wesentlich verschlechterte. 

Was war geschehen? Die singhalesische Armee unter der Führung des Verteidigungsministers Gotabaya Rajapaksa hatte auf eine militärische Lösung des Konflikts gedrängt und 2009 die Befreiungsarmee der Tamilen, die LTTE, aufgerieben. Dabei wurden von beiden Seiten schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, insbesondere von der offiziellen Armee. Tausende von Tamilen steckte man in grosse Lager, hielt sie ohne Anklage dort gefangen und enteignete ihre Ländereien. Besonders die Regierung unter Mahinda Rajapaksa, dem älteren Bruder des Verteidigungsministers, führte «die diskriminierende Politik verstärkt weiter und setzte» – laut einem Kenner der Situation – «alles daran, die kulturellen und historischen Wurzeln der Tamilen zu zerstören. Sie wollten z. B. Singhalesen in den Tamilengebieten ansiedeln und so den buddhistischen Glauben verbreiten und die Kultur der Tamilen verdrängen.» 

Maithripala Sirisena leitete eine Versöhnung ein

Hoffnung für die Tamilen gab es, als es 2015 zu einem Regierungswechsel kam. Das ging auf die Ini­tiative der früheren Präsidentin Chandrika zurück, eine Koalitionsregierung – Sirisena als Präsident und Ranil Wickremesinghe als Premierminister – zu etablieren. Mahinda Rajapaksa wurde durch Maithripala Sirisena von der Macht verdrängt. Dieser änderte die Politik wesentlich und leitete die Versöhnung zwischen den Singhalesen und Tamilen ein. Doch er stiess bei den alten Seilschaften der Rajapaksa-Brüder auf grossen Widerstand. Dennoch bestand sowohl unter den Tamilen in Sri Lanka als auch in der Diaspora grosse Hoffnung auf eine Normalisierung der Lage. Die Regierung unter Sirisena stimmte auch der Umsetzung einer Uno-Menschenrechtsratsresolution zu, die verlangte, dass ein international besetztes Gericht, ein sogenannter Hybrid-Court, die Kriegsverbrechen in der Endphase des Konflikts untersuchen sollte. Auch wenn das alles nur sehr schleppend voran ging und die Tamilen immer ungeduldiger wurden, überwog die Hoffnung auf eine entscheidende Besserung.    

Die Mehrheit der singhalesischen Buddhisten war aber gegen die Uno-Resolution, die in Richtung Versöhnung zielte, und wollte den Kriegshelden von 2009, Gotabaya Rajapaksa, als Präsidenten. Einige buddhistische Mönche, so hört man aus informierten Kreisen, unterstützen seinen diktatorischen Stil.

Ein Schock für die Tamilen im Land und im Exil war das Ergebnis der Präsidentenwahl im Herbst 2019. Der frühere Verteidigungsminister Gotabaya Rajapaksa gewann die Wahlen, und somit war der Rajapaksa-Clan wieder an die Macht zurückgekehrt, denn mehrere Ministerposten sind nun von Rajapaksa-Brüdern besetzt. Die Hoffnung auf eine Entspannung und Versöhnung zwischen den beiden Volksgruppen wurde jäh zerstört. «Die Tamilen wollten eine Fortsetzung der Politik Sirisenas und wünschten sich», wie ein Exiltamile bestätigte, «eine andere Regierung.» 

Die neue Regierung verlässt den Pfad der Versöhnung

Bei den Parlamentswahlen vor ein paar Wochen gewann die Partei des Präsidenten. Die Opposition war zu schwach, und die Regierungspartei erhielt ⅔ der Sitze. Damit ist die Regierung in der Lage, die Verfassung zu ändern. Wie aus gut informierten Kreisen bestätigt, «versucht die Regierung, über den Artikel 20A die frühere Verfassung ausser Kraft zu setzen und dem Präsidenten alle Vollmachten zu übertragen. Damit bekommt der Präsident sehr viel Macht und kann schalten und walten, wie er will. Ein Vergleich mit Hitlers Ermächtigungsgesetz, mit dem er damals den deutschen Reichstag ausschaltete, liegt nahe. Die Opposition wehrt sich gegen dieses Vorgehen, aber die Regierung hat die Unterstützung der singhalesischen Buddhisten. Sie wollen, dass sich die Regierung für ihre Anliegen einsetzt, was bedeutet, dass alle übrigen Gläubigen wie Christen, Muslime und Hindus als zweitklassig angesehen werden. In den letzten Monaten haben sie begonnen, das Land nach diesen Vorstellungen zu formen. Nach 72 Jahren verlieren wir die Demokratie. Es ist ein Familienclan, der die Macht ausübt.»

Auch der internationalen Verpflichtung, die Kriegsverbrechen zu untersuchen und Schuldige ausfindig zu machen, erteilte die Regierung eine Absage mit der Begründung, dies sei «eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten».

Nach Aussagen verschiedener Exiltamilen sei die Lage in Sri Lanka sehr problematisch. Es sei nicht gelungen, der Mehrheit der Singhalesen die Situation der Tamilen zu erklären. Sie sähen auch nicht, dass Sri Lanka ein Spielball der Grossmächte sei, die an der Insel ein Interesse hätten, da sie an einem strategisch zentralen Ort liege, an der Handelsroute nach China und Indien. Die gebildeten Singhalesen erkennten diesen Zusammenhang, aber sie seien in der Minderheit. Die traditionellen Oppositionsparteien würden auch von vielen als gegen das Land gerichtet angesehen und seien dadurch geschwächt. 

Vermittlung durch die Schweiz?

Sri Lanka ist ein Mitglied der Uno und hat damit die Verpflichtungen aus der Uno-Charta und die internationalen von der Uno verabschiedeten Pakte und Verträge wie z. B. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu beachten. Wenn die Regierung diese missachtet, braucht es dringend Verhandlungen zwischen der jetzigen Regierung und den Vertretern der Tamilen, um die begonnene Aussöhnung der beiden Volksgruppen wieder aufzunehmen und weiterzuführen. Die Schweiz als neutrales Land wäre hier prädestiniert, eine Verhandlungsplattform anzubieten und die Vertreter beider Konfliktparteien zu Gesprächen einzuladen. Sich für den Frieden in Sri Lanka einzusetzen, wäre weit wichtiger und zielführender, als um einen faktisch unbedeutenden Sitz im Uno-Sicherheitsrat zu weibeln. 

Venezuela: «Die Sanktionen verletzen alle bestehenden internationalen Rechtsnormen»

«US-Gesetze werden exterritorial angewendet, und wer sich nicht unterwirft, wird mit Sanktionen bestraft»

Interview mit Walter Suter, ehemaligem Schweizer Botschafter in Venezuela

Walter Suter (Bild thk)
Walter Suter (Bild thk)

Zeitgeschehen im Fokus Wie geht Venezuela mit der Corona-Krise um?

Alt Botschafter Walter Suter Die Corona-Ansteckungen haben sich in Venezuela nach anfänglich sehr niedrigen Zahlen in der letzten Zeit etwas erhöht. Das hängt vor allem damit zusammen, dass sehr viele, die wegen der prekären Lage das Land Richtung Kolumbien verlassen haben, jetzt wieder nach Venezuela zurückkommen und häufig das Virus mitbringen. Dadurch haben sich die Fallzahlen etwas erhöht, aber in einem überschaubaren Rahmen. Etwa die Hälfte der Ansteckungen kommen aus dem Ausland. 

Kann das Land das bewältigen?

Ja, aber es ist auf Hilfe von aussen angewiesen. Hier sind Kuba, Russland, China, die Türkei und Indien zu erwähnen. Wegen der Sanktionen hat Venezuela tatsächlich zu wenig Mittel und ist deshalb auf die Hilfe angewiesen. Diese Sanktionen, die einen Verstoss gegen die Menschenrechte und das Völkerrecht darstellen, beziehen sich nicht nur auf Nahrungsmittel, sondern auch auf Medikamente und medizinische Ausrüstung. Das verletzt alle ­bestehenden internationalen Rechtsnormen. In jüngster Zeit hat sich die lokale Versorgung mit Grundnahrungsmitteln dank der gewachsenen Eigeninitiative von zahlreichen Bauerngemeinschaften im Landesinnern und deren Unterstützung durch die Regierung merklich verbessert. Diese Aktivität, ergänzt durch die Hilfe befreundeter Staaten, erlaubt der Regierung, die Situation einigermassen im Griff zu behalten.

Wer ist von den Sanktionen am meisten betroffen?

Die Bevölkerung, der einzelne Mensch in Venezuela. Sie zielen auf die Bevölkerung ab, und das ist bewusst so gewählt. Durch das Aushungern der Bevölkerung will man sie gegen die eigene Regierung aufbringen. Das ist das klassische Vorgehen, das man auch schon an anderen Orten praktiziert hat. Das Ausmass ist aber noch weitreichender, weil man Firmen, die weiterhin mit Venezuela Handel treiben, ebenfalls sanktioniert. US-Gesetze werden exterritorial angewendet, und wer sich nicht unterwirft, wird mit Sanktionen bestraft. 

Wie ist die politische Lage im Moment? In unseren grossen Medien hört und liest man nur noch sporadisch über Venezuela. 

Am 6. Dezember sind Parlamentswahlen angesetzt, und alle Parteien können sich daran beteiligen. Inzwischen hat Präsident Maduro auch 110 verurteilte Oppositionelle begnadigt und auf freien Fuss setzen lassen. Die grösseren Oppositionsparteien boykottieren die Wahlen. Es gibt aber Oppositionspolitiker, die sich vom selbsternannten und vom westlichen ­Ausland protegierten Interimspräsidenten Guaidó losgesagt haben. Er hat nach seinen gescheiterten Putschversuchen im Land ziemlich die Unterstützung verloren.

Von ihm hört man bei uns eigentlich nichts mehr.

Kein Wunder, die EU hatte ihn anerkannt, aber er hat in Venezuela keine Basis. Das Verhalten der EU-Staaten ist widersprüchlich, denn sie unterhalten Botschaften in der Hauptstadt, die akkreditiert sind durch die Regierung Maduro. Auch die Schweiz unterhält ganz offiziell ihre Botschaft in Venezuela. Der neue Schweizer Botschafter in Venezuela, der turnusmässig den amtierenden ablöst, hat ebenfalls von der offiziellen Regierung die Akkreditierung bekommen. Man kooperiert mit der Regierung Maduro, die effektiv die Macht in Venezuela ausübt. 

Durch die Sanktionen war auch der Geldtransfer in die Schweiz unmöglich. Hat sich die Situation etwas entspannt?

Das Eidgenössische Departement des Äusseren hat zumindest versucht, eine Lösung zu finden, aber bis heute gibt es noch keine konkrete Umsetzung. Das Aussenministerium in Caracas kann kein Geld in die Schweiz transferieren, um ihre diplomatischen Vertretungen in Bern und Genf mit den nötigen Betriebsmitteln zu versorgen. Bisher wird das durch hier operierende Banken, wegen angeblich drohender US-Sanktionen, verhindert. Hier müsste sich die Schweiz einsetzen, dass Staaten ihre Botschaften ohne Einschränkungen mit finanziellen Mitteln versorgen können. Der ganze Vorgang stellt einen groben Verstoss gegen die Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen dar. Der Bundesrat könnte als Regierung eines souveränen und unabhängigen Staates einen entsprechenden Beschluss fassen, der dem Recht Nachachtung verschafft.

Wie ist die Stimmung in der Bevölkerung?

Die Unzufriedenheit mit der bestehenden Situation ist generell vorhanden. Die Lage ist nach wie vor schwierig, besonders wirtschaftlich. Man kann nicht sagen, dass die Bevölkerung Hunger leidet, aber es ist einfach sehr unbefriedigend. Jedoch nach Umfragen lehnt eine Mehrheit der Bevölkerung die Bewegung, die hinter Guaidó steht, ab. Die Unterstützung für regierungsfreundliche Parteien ist in der Tendenz gestiegen. Wie es genau ist, wird man aber erst am 6. Dezember sehen. Hinter dem Boykott von Teilen der Opposition steht die Politik der USA. Sie wollen keine Wahlen, sie wollen verhindern, dass die Regierung Maduro bestätigt werden könnte. 

«In jüngster Zeit hat sich die lokale Versorgung mit Grundnahrungsmitteln dank der gewachsenen Eigeninitiative von zahlreichen Bauerngemeinschaften im Landesinnern und deren Unterstützung durch die Regierung merklich verbessert.»   Bild Fundación de Capacitación e Innovación para Apoyar la Revolución Agraria (CIARA)  LIZENZ:CC BY-NC-SA 4.0

«In jüngster Zeit hat sich die lokale Versorgung mit Grundnahrungsmitteln dank der gewachsenen Eigeninitiative von zahlreichen Bauerngemeinschaften im Landesinnern und deren Unterstützung durch die Regierung merklich verbessert.»
Bild Fundación de Capacitación e Innovación para Apoyar la Revolución Agraria (CIARA) LIZENZ:CC BY-NC-SA 4.0

 

Unternimmt die Regierung Schritte, um die Glaubwürdigkeit der Wahlen zu erhöhen und der Kritik den Wind aus den Segeln zu nehmen?

Die Regierung hat sowohl bei der EU als auch bei der Uno um Wahlbeobachter angefragt, aber der Aussenbeauftragte der EU, Josep Borell, hat das im Namen der EU-Länder abgelehnt. Sie sagen im Grunde genommen schon im Vorfeld, dass die Wahlen nicht rechtmässig seien.

Wie begründen Sie das?

Bereits im Jahr 2018 haben sie die Präsidentschaftswahlen und damit auch die nun nachfolgenden Parlamentswahlen 2020 für ungültig erklärt. Und dies, obwohl die Wahlen von 2018 nach Meinung unabhängiger Wahlbeobachter mit juristischem Hintergrund (z. B. CEELA) der Verfassung und dem Ende 2017 unter Vermittlung des ehemaligen spanischen Ministerpräsidenten Zapatero mit der Opposition ausgehandelten Abkommens entsprach. Der Wahlrat, die Regierung und ihre Institutionen, bereiten die Wahlen für den 6. Dezember vor. Dazu gehören die nötigen Kontrollschritte und das bewährte automatisierte Zählsystem, das seit 20 Jahren im Einsatz ist. Aber es geht nicht darum, sondern um einen Boykott der Wahlen vom Ausland her, um damit zu versuchen, deren Legalität in Frage zu stellen. Die Wahlen finden turnusgemäss nach den Vorgaben der venezolanischen Verfassung statt. 

Das ist doch eine Angelegenheit der Venezolaner … 

… ja, und dazu kommt noch, dass es eine völkerrechtswidrige Einmischung der EU in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates darstellt. Spanien selbst ist hier etwas pragmatischer. Der ehemalige Ministerpräsident Zapatero hat die EU öffentlich stark kritisiert, weil sie die Wahlen bereits im voraus für illegal erklärt hat. Tatsache ist, dass die Opposition ebenfalls an den Wahlen teilnehmen kann, ausser denjenigen, denen man aus strafrechtlichen Gründen die Rechte aberkannt hat. Wie z. B. jene, die an einem der Staatsstreichversuche beteiligt waren. Alle andern sind zugelassen.

Wie offiziell ist es inzwischen, dass die USA hinter dem Versuch steht, die Regierung Maduro zu stürzen?

Dazu gibt es klare öffentliche Verlautbarungen des US-Präsidenten und des Aussenministers sowie offizielle Destabilisierungspläne des Pentagons.

Herr alt Botschafter Suter, ich danke Ihnen für das Gespräch.

Interview Thomas Kaiser

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